Titelbild

ZSVA

Sterilisationskreislauf

Nach der Benutzung im OP müssen chirurgische Instrumente wieder aufbereitet werden. Dafür werden sie auf Metallgitterablagen, den sogenannten "Sieben", abgelegt und in verschlossenen Transportwagen in die ZSVA gebracht. Kommen diese Siebe aus dem OP zurück, bilden blutverschmierte Operationsbestecke, hervorstehende Spritzen und Skalpelle eine Gefahrenquelle, an der sich ungeschulte Mitarbeiter schnell verletzen können. Um die Gesundheit der Mitarbeiter des „Steri“, wie die ZSVA intern genannt wird, zu schützen, werden diese regelmäßig im behutsamen Umgang mit medizinischen Instrumente geschult. Sie sind besonders hoch qualifiziert und werden ständig weitergebildet. Sterilgutassistenten, wie die Berufsbezeichnung offiziell heißt, müssen entsprechend den Vorgaben der Medizinproduktebetreiberverordnung ihr Fachwissen nachweisen. Dazu sind von der Deutschen Gesellschaft für Sterilgutversorgung zertifizierte Fachkundekurse vorgeschrieben, die erfolgreich abgeschlossen werden müssen. Alternativ kann der Mitarbeiter auch eine dreijährige Ausbildung zur Fachkraft für Medizinprodukteaufbereitung (FMA) absolvieren. Darüber hinaus wird durch interne und externen Schulungen das Fachwissen und die Sicherheit im Umgang mit Instrumenten und Maschinen immer wieder aufgefrischt.

Die Arbeit in der ZSVA erfolgt nach vorgegebenen standardisierten Prozessen und ist entsprechend den gesetzlichen Vorgaben in einem umfangreichen Qualitätsmanagementsystem geregelt. In der ZSVA der Friesland Kliniken am Standort Nordwest-Krankenhaus ist das Qualitätsmanagementsystem nach den Vorgaben der DIN EN ISO 13485 aufgebaut und wird regelmäßig einmal im Jahr durch ein mehrtägiges externes Audit überwacht.

Ablauf

Die Aufbereitung der Medizinprodukte beginnt mit der gründlichen Reinigung und Desinfektion in einem validierten, also regelmäßig überprüften, Verfahren. Dazu kommen die Medizinprodukte in große Spülmaschinen, sogenannte Reinigungs- und Desinfektionsgeräte (RDG) und werden dort in einem rund 90-minütigen dauernden Programm mit aktiven, alkalischen und enzymatischen Reinigern gewaschen, abschließend 5 Minuten mit mindestens 93°C heißem, hochreinen Wasser desinfiziert und getrocknet.

Die RDG sind von zwei Seiten zugänglich. Von der „unreinen“ Seite aus werden sie beladen, auf der „reinen“ Seite entladen. Schon jetzt sind bereits nahezu alle Keime abgetötet. Im nächsten Arbeitsgang werden die Gründlichkeit der Maschinenwäsche kontrolliert, die Medizinprodukte auf ihre Funktion überprüft, montiert, gepflegt und dann wie vorgegeben auf den Siebkörben für die nächste Operation zusammengestellt. Dazu gibt es EDV-Listen mit Fotos. Dort sind für jede OP und jede Nutzung die genauen Sieb-Bestandteile aufgelistet und abgebildet. Danach werden die Medizinprodukte in ein sogenanntes Sterilbarrieresystem eingepackt und für die Sterilisation vorbereitet. Dies ist in der Regel ein Metallcontainer mit einem keimdichten Filtersystem oder eine andere keimdichte Verpackung z. B. ein Sterilbeutel oder ein Kunststoffvliessystem. Nach der Verpackung wird auf einem Etikett der genaue Inhalt dokumentiert.

Im Anschluss werden die Sterilgüter zu einer Sterilcharge zusammengestellt und in einem Großsterilisator in einem aufwändigen, mehrstufigen Prozess sterilisiert.

Zunächst wird durch ein fraktioniertes Vorvakuum die Luft in der Sterilisatorkammer abgesaugt und durch hochreinen Wasserdampf ersetzt. Die eigentliche Sterilisation erfolgt dann bei 134°C und dauert 5 Minuten. Dann stellt das Gerät in mehreren Intervallen immer wieder ein Vakuum her und entzieht dadurch die letzte Feuchtigkeit von den Medizinprodukten, um eine Rückverkeimung zu verhindern. Der ganze Sterilisationsvorgang dauert ungefähr etwa 90 Minuten.

Die gesamte Aufbereitung ist EDV-gesteuert. Alle Aufbereitungsparameter werden in einer Datenbank gespeichert und können anhand einer eindeutig vergebenen Aufbereitungscodenummer jederzeit lückenlos zurückverfolgt werden. Diese Aufbereitungsnummer wird in die elektronische Patientenakte übernommen und erlaubt dadurch, wie gesetzlich vorgeschrieben, eine Rückverfolgung der Aufbereitung für mindestens 30 Jahre.